Bestattungshaus Uwe Billing

Vorsorge 

Aktiv und selbstbestimmt bis zum Schluss

Der Tod ist für viele Menschen ein Tabu-Thema


Doch gehört der Tod zum Leben dazu. Er ist ein Lebensabschnitt. Die Vorsorge für die eigene Bestattung ist auch die Chance, vor dem Tod Wünsche und Vorstellungen für die eigene Bestattung den Angehörigen mitzuteilen. Bestattungsvorsorge ist eine sinnvolle und verantwortungsbewusste Entscheidung, insbesondere seitdem die staatliche Unterstützung im Sterbefall ersatzlos gestrichen worden ist. Wie die eigene finanzielle Situation im Todesfall aussieht, ist angesichts eventuell anfallender Pflege- und Heimkosten kaum vorherzusagen. Bestattungsvorsorge bedeutet aber auch, die eigenen Wünsche für eine dereinstige Bestattung finanziell abzusichern. Wer sein ganzes Leben aktiv und selbstbestimmt gestaltet hat, der möchte dies auch in der letzten Lebensphase so weiterführen.


Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod hilft allen. Zum einen fühlt man sich selbst wohler, zum anderen befreit es Ihre Familienangehörigen von zunehmenden Belastungen. Ersatzlose Streichung des Sterbegeldes bei den gesetzlichen Krankenversicherungen, steigende kommunale Gebühren, Streichungen bei den Beihilfen der Krankenkassen, stagnierende Einkommen und Bezüge, Inflation – für immer mehr Bürger werden Bestattungskosten zur hohen Belastung. Wer vorsorgt, entlastet seine Angehörigen, da nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch die Erben für eine angemessene Bestattung eintreten müssen. Siehe auch Sächsisches Bestattungsgesetz.


Bestattungsvorsorge geht uns alle an


Bestattungsvorsorge ist ein Thema, das uns alle angeht, über das man aber nicht mit jedem spricht. Nehmen Sie sich deshalb Zeit bei der Auswahl eines Bestatters, dem Sie Ihr Vertrauen schenken können. Mit Ihrem Bestatter können Sie alle Fragen zum Thema Bestattungsvorsorge offen und vertrauensvoll besprechen. Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen sind dabei maßgebend. Der Bestatter, von dem Sie diese Information erhalten haben, ist Mitglied der Berufsorganisation. Damit hat er die Standesregeln des Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. anerkannt und ist berechtigt, Vorsorgeverträge der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand anzubieten.


Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag bieten wir Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Wünsche nach dem Ableben auch verbindlich erfüllt werden. Gerne sprechen wir mit Ihnen alle Einzelheiten durch und schließen gemeinsam den geeigneten Vertrag ab. Die dann beim Ableben entstehenden Bestattungskosten sind über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG abgesichert.


Wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen zum Thema.

Treuhandvertrag

Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG


Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Einrichtung des Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. und des Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. Sie wurde zur Absicherung der für eine dereinstige Bestattung hinterlegten Gelder gegründet und unterliegt dem deutschen Aktienrecht. Mehr als 100.000 Vorsorgende vertrauen dieser Einrichtung. Während der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. die Bestatter in Deutschland repräsentiert, vertritt das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. die Interessen aller an der Bestattungskultur interessierten Bürger. Das Kuratorium versteht sich als Verbraucherschutzorganisation, der auch eine Schlichtungsstelle angegliedert ist. Darüber hinaus organisiert das Kuratorium öffentliche Veranstaltungen zur Bestattungskultur, über die die Homepage des Bundesverbandes www.bestatter.de informiert.

 

Zusätzliche Leistungen


Die im Zusammenhang mit einem Treuhandvertrag kostenfreie Mitgliedschaft beim Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. beinhaltet eine Auslandsrückholgarantie innerhalb Europas bis 5.200,-€ und außerhalb Europas bis 10.300,-€. Darüber hinaus erhält jedes Mitglied eine Vorsorgekarte, die wie eine Scheckkarte immer mitgeführt werden sollte, damit im Leistungsfall sofort ersichtlich ist, dass ein Treuhandvertrag besteht.

 

Vorteile eines Treuhandvertrages
Treuhandeinlagen werden besser verzinst als normale Sparbucheinlagen. Im Gegensatz zu einem Sparbuch haben Dritte keinen Zugriff auf die zweckgebunden hinterlegten Gelder. Ferner sind die Gelder durch die Ausfallbürgschaft einer namhaften Bank/Sparkasse zusätzlich abgesichert, worüber Sie bei Vertragsabschluss eine Bestätigung erhalten. Der Vorsorgebetrag steht auch dann zur Verfügung, wenn das beauftragte Bestattungsunternehmen nicht mehr bestehen sollte oder Leistungen des Sozialamtes Ihren Lebensunterhalt unterstützen. Mehr Informationen zur Bestattungsvorsorge und Treuhand AG erhalten Sie auch unter www.bestatter.de

Sterbegeldversicherung

Sterbegeldversicherungen, das sind meist lebenslängliche Kapitallebensversicherung auf den Todesfall mit einer relativ niedrigen Versicherungssumme. Die Sterbegeldversicherung soll die Beerdigungskosten und andere direkt mit dem Tod verbundene Aufwendungen abdecken, um die Hinterbliebenen nicht mit diesen Kosten zu belasten (Bestattungspflicht) oder um eine angemessene Beerdigung sicherzustellen, wenn keine Hinterbliebenen vorhanden sind.


Verträge variieren von Beitragszahlungen bis zum 65. beziehungsweise bis zum 85. Lebensjahr oder ein Leben lang und es können auch feste Beitragszahlungsdauern – meist bis zu 25 Jahren – vertraglich vereinbart sein. Die Versicherungssumme erhöht sich meist im Laufe des Vertrages noch durch Leistungen aus der Überschussbeteiligung.


Im Unterschied zu normalen Lebensversicherungen wird oft auf eine Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss verzichtet, da sich eine aufwendige Untersuchung bei den niedrigen Todesfallleistungen nicht lohnt. Vielmehr wird in solchen Fällen eine dreijährige Wartezeit verlangt, in der eine gestaffelte Auszahlung der Leistung erfolgt. Bei einem Todesfall im ersten Versicherungsjahr werden oft nur die eingezahlten Beiträge erstattet. In manchen Fällen wird die Leistung ab einem bestimmten, sehr hohen Alter, z.B. 80 Jahre, automatisch fällig, in anderen Fällen läuft die Versicherung tatsächlich lebenslänglich, unabhängig davon, in welchem Alter der Tod eintritt.

Je früher allerdings die automatische Auszahlung bei Erleben des betreffenden Endalters oder eine Beitragsfreistellung erfolgt, desto höher sind die Beiträge.

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