Was tun im Trauerfall
Tritt der Tod zu Hause ein, ist zunächst der Hausarzt oder der Notarzt zu verständigen. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder in einem Seniorenheim wird das Pflegepersonal oder die Verwaltung die notwendigen Formalitäten einleiten. Der Arzt wird eine Todesbescheinigung ausstellen und sie Ihnen aushändigen.
Anschließend verständigen Sie bitte das Bestattungshaus Ihres Vertrauens. Uns erreichen Sie jederzeit unter allen Nummern unserer Geschäftsstellen.
Benötigte Dokumente
Folgende Unterlagen benötigen wir, um die weiteren Formalitäten für Sie erledigen zu können:
- Totenschein (wird vom Arzt ausgestellt)
- den Personalausweis bzw. Reisepass oder die Meldebescheinigung
- Chipkarte der Krankenversicherung
- die Geburts- und Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch
- bei Geschiedenen das rechtskräftige Scheidungsurteil
- bei Verwitweten, die Sterbeurkunde bzw. die gerichtliche Todeserklärung des Ehepartners
- Rentenbescheid (Alters- und Hinterbliebenen-Rente, Erwerbsunfähigkeitsrente) zum Abmelden der Rente und Beantragung der Übergangsrente
- Lebens- und Sterbegeldversicherungspolicen – falls vorhanden
- Bestattungsvorsorgevertrag – falls vorhanden
- Grabschein (bei bestehenden Gräbern)
Abmeldungen
Gern sind wir Ihnen bei der Erledigung der notwendigen Formalitäten behilflich. Das sollten Sie unbedingt beachten: