Bestattungshaus Uwe Billing

Was tun im Trauerfall

Tritt der Tod zu Hause ein, ist zunächst der Hausarzt oder der Notarzt zu verständigen. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder in einem Seniorenheim wird das Pflegepersonal oder die Verwaltung die notwendigen Formalitäten einleiten. Der Arzt wird eine Todesbescheinigung ausstellen und sie Ihnen aushändigen.

Anschließend verständigen Sie bitte das Bestattungshaus Ihres Vertrauens. Uns erreichen Sie jederzeit unter allen Nummern unserer Geschäftsstellen.

Benötigte Dokumente

Folgende Unterlagen benötigen wir, um die weiteren Formalitäten für Sie erledigen zu können:


  • Totenschein (wird vom Arzt ausgestellt)
  • den Personalausweis bzw. Reisepass oder die Meldebescheinigung
  • Chipkarte der Krankenversicherung
  • die Geburts- und Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch
  • bei Geschiedenen das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • bei Verwitweten, die Sterbeurkunde bzw. die gerichtliche Todeserklärung des Ehepartners
  • Rentenbescheid (Alters- und Hinterbliebenen-Rente, Erwerbsunfähigkeitsrente) zum Abmelden der Rente und Beantragung der Übergangsrente
  • Lebens- und Sterbegeldversicherungspolicen – falls vorhanden
  • Bestattungsvorsorgevertrag – falls vorhanden
  • Grabschein (bei bestehenden Gräbern)

Abmeldungen

Gern sind wir Ihnen bei der Erledigung der notwendigen Formalitäten behilflich. Das sollten Sie unbedingt beachten:

  • Testament

    Ist ein Testament vorhanden? Wichtig: Wird ein Testament gefunden, besteht Ablieferungspflicht beim zuständigen Nachlassgericht (im letzten Wohnort des Verstorbenen).

  • Erbschein

    Der Erbschein muss beim Nachlassgericht beantragt werden. Einfacher und genauso teuer ist es, diesen durch einen Notar / eine Notarin zu beantragen.


  • Rentenversicherung

    Hat der Verstorbene Ehepartner Rente bezogen, dann hat der/die Hinterbliebene einen Anspruch auf eine Fortzahlung der vollen Rente des Verstorbenen für 3 Monate (Vorschusszahlung auf Hinterbliebenenrente). Dies ist nicht zu verwechseln mit der Hinterbliebenenrente. War der / die Verstorbene nicht verheiratet, so wird nur die Altersrente abgemeldet .In diesem Fall gibt es keine Hinterbliebenenrente.


  • Versicherung

    Feuer-, Einbruch-, Diebstahl-, Haftpflicht-, Kfz – Versicherungen auf den Hinterbliebenen umschreiben lassen oder kündigen.

  • Lebens- und Sterbegeldversicherung

    Vorlage von Policen und Sterbeurkunde bei der jeweiligen Versicherung.

  • Krankenkasse

    Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen werden vom Bestattungsunternehmen abgemeldet.

  • Vereine, Abos, Rundfunk

    müssen Sie schriftlich abmelden. Für Rundfunk und Fernsehen erhalten Sie Vordrucke bei allen Banken.

  • Mietvertrag

    Wenn der Verstorbene in einer Mietwohnung lebte, so wird durch den Tod das Mietverhältnis nicht beendet. Es muss also gegebenenfalls gekündigt werden. Der Ehepartner rückt automatisch im Mietvertrag nach.

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