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Auch Friedhöfe und sonstige Bestattungseinrichtungen müssen instand gehalten und verwaltet werden. Das kostet Geld. Daher verlangen Kommunen und Kirchen für die Benutzung Gebühren. Diese variieren erheblich. Es fallen zum Beispiel Nutzungsgebühren für Grab oder Grabstelle und deren Verlängerung an Dazu kommen noch Verwaltungsgebühren für die Genehmigung zur Errichtung oder Veränderung eines Grabmals.
Manchmal können Angehörige die Grabpflege nicht übernehmen. Das Grab muß dennoch fachgerecht instand gehalten und gepflegt werden, zum Beispiel durch den Friedhofsgärtner.
Der Vorsorgende hat einen vertraglichen Anspruch auf die ordnungsgemäße Durchführung der gewählten Vorsorge und auf die Serviceleistungen des Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e. V.(zum Beispiel: Auslands-Rückholgarantie und Notfall karte): Ausgeführt durch das Bestattungsunternehmen und garantiert durch den Bestattungsvorsorge-Vertrag. Als Dienstleistungs-gebühr werden dafür, frühestens bei Ablauf der Versicherung, sieben Prozent der Versicherungs-leistung an das Kuratorium abgeführt.
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