Bank Bank- und Postgirokonten aufheben oder umschreiben lassen. Wenn keine Vollmacht "über den Tod hinaus" besteht, muss ein Erbschein ausgestellt werden, um die laufenden Kosten weiterhin von dem Konto des Verstorbenen bestreiten zu können. Bei Ehepaaren, die ein Gemeinschaftskonto hatten, kann der überlebende Ehepartner das Konto nach dem Tode des anderen alleine weiterführen. Die Bestattungskostenrechnung kann vor Erteilung des Erbscheins bei der Bank (mit Sterbeurkunde) eingereicht und an den Bestatter bezahlt werden.
Testament Ist ein Testament vorhanden? Wichtig: wird ein Testament gefunden, besteht Ablieferungspflicht beim zuständigen Nachlassgericht (im letzten Wohnort des Verstorbenen).
Erbschein Der Erbschein muss beim Nachlassgericht beantragt werden. Einfacher und genauso teuer ist es, diesen durch einen Notar / eine Notarin zu beantragen.
Rentenversicherung Hat der Verstorbene Ehepartner Rente bezogen, muss innerhalb von 20 Tagen ein Antrag auf Hinterbliebenenrente gestellt werden. Mitzubringen sind Sterbeurkunde, Personalausweis, letzter Rentenbescheid. Drei Monate wird die volle Rente des Ehepartners weitergezahlt, den Antrag hierfür (Vorauszahlung auf Hinterbliebenenrente) stellt das Bestattungsunternehmen für Sie. War der / die Verstorbene nicht verheiratet so wird nur die Altersrente abgemeldet .In diesem Fall gibt es keine Hinterbliebenenrente.
Versicherung Feuer-, Einbruch-, Diebstahl-, Haftpflicht-, Kfz - Versicherungen auf den Hinterbliebenen umschreiben lassen oder kündigen.
Lebens - und Sterbegeldversicherung Vorlage von Policen und Sterbeurkunde bei der jeweiligen Versicherung.
Krankenkasse Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen werden vom Bestattungsunternehmen abgemeldet.
Vereine/ Abos / Rundfunk müssen Sie schriftlich abmelden. Für Rundfunk und Fernsehen erhalten Sie Vordrucke bei allen Banken.
Mietvertrag Wenn der Verstorbene in einer Mietwohnung lebte, so wird durch den Tod das Mietverhältnis nicht beendet. Es muss also gegebenenfalls gekündigt werden. Der Ehepartner rückt automatisch im Mietvertrag nach.